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Für Waren gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Nach nationalem Recht kann diese Frist länger sein. Bei gebrauchten Waren kann eine kürzere Frist vereinbart werden, jedoch niemals weniger als ein Jahr.
Wenn Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht wie vorgesehen funktionieren, wenden Sie sich möglichst bald mit einem Kaufnachweis an den Verkäufer. Bei einer Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung bestand, haben Sie Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. In bestimmten Fällen können Sie eine Preisminderung oder Erstattung erhalten.
Diese gesetzlichen Rechte gelten unabhängig von einer gewerblichen Garantie. Über den Link zu weiteren Informationen finden Sie die Regeln für Ihr Land.
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